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Der Bundesadler

Das deutsche Wappen, ein rot bewehrter schwarzer Adler auf goldenem bzw. gelben Grund, ist eines der ältesten Staatssymbole der Welt und das älteste heute noch bestehende europäische Hoheitszeichen. Seine Ursprünge reichen weit über das Zeitalter der Nationalstaaten hinaus. Als Karl der Große im Jahre 800 das römische Kaisertum erneuerte und auf das Frankenreich übertrug, übernahm er auch das Symbol des römischen Weltreichs, den Adler. Auf seinem Palast zu Aachen ließ er einen metallenen, vermutlich goldenen, Adler anbringen, der noch zur Zeit Heinrichs IV. vorhanden war.

Der Adler symbolisierte damals keinen bestimmten Staat unter anderen, sondern die Idee der staatlichen Ordnung überhaupt, den Reichsgedanken, so wie das Römisch-deutsche Reich übernational war. Im Laufe der Jahrhunderte machte der Adler eine mehrfache Wandlung durch vom imperialen zu einem mit dem Begriff »Deutschland« verbundenen staatlichen Symbol, daneben auch zu einem Freiheits- und schließlich zum Nationalsymbol. Parallel zum Entstehen national orientierter Staatswesen wie Frankreich oder England begann das Adlersymbol eine engere Beziehung zu Deutschland zu knüpfen, da wegen der personellen Verbindung zwischen der römischen Kaiser- und der deutschen Königswürde auch die nicht zu Kaisern gekrönten deutschen Könige den Adler führten.

Im 12. Jahrhundert nahm der Adler mit dem Aufkommen des Wappenwesens heraldische Formen und zugleich Farben an: Er wurde schwarz in einen Schild mit der goldenen kaiserlichen Farbe gestellt; im 14. Jahrhundert bürgerte sich der Brauch ein, Fänge und Schnabel rot zu tingieren. Die erste heraldische Darstellung des deutschen Adlers findet sich auf einer Münze Friedrich Barbarossas aus den Jahren 1172 bis 1190, die erste farbige Wiedergabe (schwarz in goldenem Feld) unter Kaiser Otto IV. (1198-1218).

Unter Otto IV. kristallisierte sich deutlicher der staatliche Bezug - neben dem ursprünglich imperialen, an die Kaiserwürde gebundenen - des Adlersymbols heraus, denn dieser Kaiser führte als persönliches Wappen einen aus den englischen und deutschen Wappenbildern zusammengesetzte n Schild; doch galt daneben der unveränderte Adlerschild als das eigentliche deutsche Reichswappen. Dieser Bezug wurde bald darauf noch deutlicher, weil das Adlersymbol sich in zwei Bedeutungslinien spaltete. Neben dem bisherigen, einköpfigen Adler, der sich zusehends enger mit der deutschen Königswürde und mithin mit dem deutschen Reichsteil verband, kam - zunächst (seit dem 13.Jahrhundert) in der öffentlichen Meinung und erst später (seit Sigismunds Reichsvikariatssiegel 1401/2, Kaisersiegel 1433) auch in der amtlichen Praxis - der Doppeladler als Abzeichen des Kaisertums und des - immer noch übernational gedachten - Reichs auf. Die römisch-deutschen Kaiser führten fortan den Doppeladler, die oft schon zu Lebzeiten ihrer Vorgänger gekrönten römisch-deutschen Könige den einfachen.

Mit dem Aufstieg des Städtewesens gewann der Adler einen weiteren, dem Herrschaftssymbol entgegengesetzten Bedeutungsgehalt: als Freiheits- und Unabhängigkeitssymbol. Viele Reichsstädte beziehungsweise solche Städte, die um ihre Unabhängigkeit von den umliegenden Fürstenstaaten kämpften, nahmen, um ihre tatsächliche oder angestrebte Reichsfreiheit öffentlich zu dokumentieren, für ihren Gebrauch in Wappen; Siegeln, Münzen, an Mauern und Stadttoren, den Adler an und stellten ihn den fürstlichen Wappen entgegen. Städtebünde führten ihn als gemeinsames Feldzeichen; das große Hauptbanner der Reichsstädte von 1462 zeigt neben dem Reichsadler nicht weniger als 18 städtische Adler. Noch heute führen aus dieser Zeit zahlreiche deutsche Städte den reichsstädtischen Adler, so Aachen, Dortmund, Duisburg, Essen, Goslar, Köln, Lübeck, Nürnberg und viele andere.

Nach dem Ende des alten Reiches 1806 ging der Doppeladler auf die österreichische Monarchie über. Der 1815 errichtete Deutsche Bund, dessen Mitgliedstaaten eifersüchtig über ihre Souveränität wachten, vermied es, ein eigentliches Bundessymbol anzunehmen, behalf sich aber provisorisch mit dem Doppeladler ohne die zuletzt üblich gewesenen Reichsinsignien. Um der deutschen Einigungsbewegung, für die der Adler als deutsches Symbol selbstverständlich war, Wind aus den Segeln zu nehmen, erklärte der Deutsche Bund am 9. März 1848 den Doppeladler schließlich zum Bundeswappen. Die Frankfurter Nationalversammlung setzte ihn am 12. November 1848 in das Obereck der schwarz-rotgoldenen Marineflagge. Nach dem Scheitern der deutschen Revolution verschwand auch der Bundes-Doppeladler wieder von der Bildfläche.

Bei der Bismarckschen Reichsgründung 1871 kam der Doppeladler, weil Österreich ihn führte, nicht mehr in Frage, doch war der Adler als deutsches Nationalsymbol unumstritten. Er kehrte in seiner ursprünglichen, einköpfigen Form als Reichsadler zurück, vermehrt um die preußisch-hohenzollernschen Insignien des wilhelminischen Kaisertums.

Diese fielen nach dem Sturz der Monarchie 1918 fort. Reichspräsident Ebert legte am 11. November 1919 die republikanische, auch im äußeren Erscheinungsbild nun nicht mehr imperiale, sondern schlichte Form des deutschen Wappens in der noch heute prinzipiell gültigen Form fest: in goldenem bzw. gelbem Feld der rot bewehrte schwarze Adler mit » geschlossenem Gefieder«.

Das Dritte Reich unterbrach noch einmal die jahrhundertelange Kontinuität des deutschen Adlers, als Hitler das von ihm entworfene, römischen Legionsadlern nachempfundene Emblem der NSDAP mit einem Hakenkreuz in den Adlerfängen zum Hoheitszeichen des NS-Staates erhob, um, so Hitler, »der Einheit von Partei und Staat auch in ihren Sinnbildern Ausdruck zu verleihen«. In der NS-Ära wurde der Adler oft in monumentaler, martiahscher Gestaltung, in betontem Gegensatz zur schlichten republikanischen Form, dargestellt.

Nach dem Wiedererstehen deutscher Staatlichkeit auf demokratischer Grundlage nach dem zweiten Weltkrieg war es für die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich, den Adler der deutschen Republik als nun mehriges Bundeswappen wieder zu Ehren zu bringen. Bundespräsident Heuss setzte am 20.Januar 1950 das deutsche Wappen unverändert so fest, wie es schon in der Weimarer Republik geführt worden war und seit der Wiedervereinigung 1990 wieder als gesamtdeutsches Wappen gilt. Neben den amtlichen Darstellungen des Bundesadlers wie im Bundeswappen, in der Bundesdienstflagge oder in der Standarte des Bundespräsidenten ist seine stilistische Gestaltung zu anderen repräsentativen Zwecken, zum Beispiel auf Münzen oder an der Stirnwand des Bundestages, den Bundesbehörden freigestellt und spiegelt eine breite Skala modernen künstlerischen Empfindens.

Schwarz-Rot-Gold
Die deutschen Farben sind um 1818 als Freiheitsfarben im Volk entstanden. Sie wurden nicht durch einen staatlichen Hoheitsakt geschaffen, sondern durch die öffentliche Meinung im Ringen um demokratische Freiheiten und nationale Einheit. Seit der französischen Revolution war es üblich geworden, dass die Nationalstaaten ihre Identität auch durch Farben ausdrückten, wobei die von der französischen Trikolore vorgegebene Dreifarbigkeit als revolutionär und republikanisch galt. So suchte auch das nach politischer Emanzipation strebende deutsche Bürgertum, voran die Studentenschaft, im Ringen um die von den Fürsten während der Befreiungskriege versprochenen, aber nicht gewährten Grundrechte nach grenzübergreifenden deutschen Farben. Man stieß dabei jedoch auf die Schwierigkeit, dass das alte deutsche Reich keine eigentlichen Reichs- oder Nationalfarben gekannt hatte.

Die Geburt von Schwarz-Rot-Gold vollzog sich in einem komplizierten Meinungsbildungsprozeß, in den mehrere Ursprungslinien einflossen. Unzutreffend ist die oft wiedergegebene Ansicht, die deutschen Farben seien in der Uniform des Freikorps Lützow (schwarz mit roten Aufschlägen und goldenen Knöpfen) angelegt gewesen. Zur Zeit des Freikorps maß noch niemand dieser Uniform über das in gewisser Weise bewusst egalitäre schwarze Grundtuch hinaus politische Bedeutung bei; die Accessoires galten als nebensächlich.

Allerdings gewannen die Farben Schwarz und Rot in der Jenaer Burschenschaft, in der sich mehrere ehemalige Lützower zusammenfanden, als Verbindungsfarben Bedeutung. Die Verfassungsurkunde der Jenaer Burschenschaft vom 12.Juni 1815 legte beiden Farben erstmalig einen Sinn bei: »Eingedenk, dass bei den jugendlichen Freuden auch stets der Ernst des Lebens zu bedenken sei, bestimmten sie (die Stifter) Rot und Schwarz zu den Farben ihres Paniers.« Demgemäss erhielt die Urburschenschaft am 31. März 1816 von Jenaer Frauen und Mädchen eine rot-schwarz-rot gestreifte Fahne geschenkt, die mit einem goldenen Eichenzweig verziert war. Diese Fahne erhielt mit ihren Farben eine nationale symbolische Bedeutung jedoch erst, als sie mit der in der Öffentlichkeit gehegten (wenngleich irrigen) Auffassung zusammentraf, die Farben des alten deutschen Reiches, die man in der studentischen Bewegung nach dem Wartburgfest 1817 anlässlich der Vereinigung von 1818 als allgemeine Farben annehmen wollte, seien Schwarz, Rot und Gold gewesen, wobei man an den alten Reichsadler dachte (dessen rote Bewehrung hier zum erstenmal Bedeutung erhielt).

Die Verbreitung von Schwarz-Rot-Gold und ihr Ansehen im Volk erhielten gewaltigen Auftrieb durch die Verfolgung der Burschenschaft und die reaktionären Karlsbader Beschlüsse 1819. Je mehr die Fürstenstaaten das Streben nach Freiheit und nationaler Einigung zu unterdrücken suchten, desto mehr stellten die Demokraten den einzelstaatlichen Obrigkeiten die schwarz-rot-goldenen Farben entgegen. Das Tragen von schwarz-rot-goldenen Bändern und Kokarden, das Schwenken schwarz-rot-goldener Fahnen auf Volksfesten wurde zum symbolpublizistischen Ausdruck demokratischer Gesinnung. In zahlreichen Gedichten und Liedern »Farbenlieder« entwickelten sich als eigene Gattung -, gesungen von Studenten, Handwerksburschen und Turnern, wurden die Farben gefeiert bzw. ihr Verbot betrauert. Auch Hoffmann von Fallersleben, der Dichter des Deutschlandliedes, gab den Gefühlen und Hoffnungen der Verfolgten mit seiner Dichtung »Deutsche Farbenlehre« beredten Ausdruck:

Ȇber unserm Vaterlande
Ruhet eine schwarze Nacht...
Ach, wann erglänzt aus dem Dunkel der Nacht
Unsere Hoffnung in funkelnder Pracht?
Endlich kommt einmal der Morgen, Freudig blicken wir empor;
hinter Wolken lang verborgen
Bricht ein roter Strahl hervor...

Und es ziehet durch die Lande
Überall ein goldenes Licht,
Dass die Nacht der Schmach und Schande
Und der Knechtschaft endlich bricht...«

Einen Höhepunkt symbolpublizistischer Demonstrationen mit schwarz-rot-goldenen Fahnen, Schärpen, Bändern und Kokarden brachte das Hambacher Fest am 27. Mai 1832, auf dem der Ruf nach deutscher Einheit mit dem Wunsch nach europäischer Brüderschaft, nach Völkerversöhnung zusammenklang. Zielten also Schwarz-Rot-Gold in nationaler Hinsicht auf die - von den meisten umliegenden Völkern bereits erreichte -staatliche Einheit, so doch keineswegs in engem Nationalismus, nicht in Gegnerschaft, sondern in Verständigungsbereitschaft gegenüber anderen Völkern.

Die Volkstümlichkeit von Schwarz-Rot-Gold wuchs nach dem Hambacher Fest ungemein. Daher erließ die Bundesversammlung, die Gesandtenkonferenz der Einzelstaaten, am 5.Juli 1832 ein Verbot: »Das öffentliche Tragen von Abzeichen in Bändern, Cocarden und dergleichen..., das nicht autorisierte Aufstecken von Fahnen und Flaggen, das Errichten von Freiheitsbäumen und dergleichen Aufruhrzeichen - ist unnachsichtlich zu bestrafen.« Gefängnisse und Festungen füllten sich mit Zuwiderhandelnden.

Alle Verbote und Verfolgungen vermochten jedoch die Popularität der Farben nicht zu beeinträchtigen, förderten vielmehr nun deren revolutionären Charakter. Im Revolutionsjahr 1848 tauchten überall schwarz-rot-goldene Fahnen aus ihren Verstecken auf. Die Fürsten des Deutschen Bundes versuchten daraufhin, Schwarz-Rot-Gold als Bundesfarben zu übernehmen (Beschluss der Bundesversammlung vom 9. März 1848), um damit »der revolutionären Partei eine Waffe zu entreißen« (so König Ludwig 1. von Bayern). In Berlin ritt am 21. März 1848 König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen mit schwarzrot-goldener Armbinde hinter einem großen deutschen »Dreifarb« und ließ, wie die übrigen Fürsten, sein Heer die »deutsche Kokarde« aufstecken. In Wien nahm Kaiser Ferdinand von Österreich fast gleichzeitig aus den Händen einer Volksabordnung die Trikolore entgegen und ließ sie auf der Hofburg entfalten.

Im Juli und November 1848 debattierte die Frankfurter Nationalversammlung über eine gesamtdeutsche Flagge. Die schwarz-rot-goldenen Farben waren so selbstverständlich, dass man nur noch über eine eventuelle Änderung der unheraldischen Reihenfolge diskutierte jedoch beließ man es bei der bisherigen Farbfolge. weil sie bereits im Volk verwurzelt und mit politischem Bedeutungsgehalt getränkt ~ Das Gesetz vom 12. November 1848 bestimmte Schwarz-Rot-Gelb in drei waagerechten Bahnen, so wie die heutige Bundesflagge, zur Handelsflagge und zugleich Nationalflagge, die gleiche Flagge, vermehrt um ein gelbes Obereck mit schwarzem Doppeladler, zur Flagge der Kriegsmarine.

Mit dem Scheitern der deutschen Revolution sanken zunächst auch Schwarz-Rot-Gold in den Staub. Sie gerieten jedoch, besonders in Süddeutschland, nicht in Vergessenheit, sondern wurden bei Sänger-, Turn- und Schützenfesten oder zum Beispiel im Schillerjahr 1859 weiterhin gezeigt.

Als nach dem preußisch-österreichischen Krieg Bismarck die Reichseinigung auf kleindeutscher Grundlage mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 und des Deutschen Reiches 1871 durchsetzte, griff er aus politischen Gründen jedoch nicht auf Schwarz-Rot-Gold zurück, da diese seit der Paulskirche für die großdeutsche Lösung geweht hatten und da vor allem der revolutionäre, demokratische Charakter von Schwarz-Rot-Gold nicht zur bundesstaatlichen Konstruktion des von oben initiierten neuen Reiches passte. Bismarck entschied sich für eine Kombination des preußischen Schwarz-Weiß mit dem hansestädtischen Rot-Weiß (die er dem zunächst widerstrebenden König Wilhelm 1. als Vereinigung der preußischen mit den brandenburgischen Farben akzeptabel machte). So wurden Schwarz-Weiß-Rot durch Artikel 55 der Bundesverfassung vom 25.Juni 1867 zur Flagge des Norddeutschen Bundes, bezeichnenderweise zunächst nicht als National-, sondern lediglich als Handelsflagge. Doch wurde sie im Deutschen Reich zwischen 1871 und 1918 allgemein als Nationalsymbol anerkannt und erlangte schließlich während des Ersten Weltkrieges, der in Deutschland als Notwehr gegen die »Einkreisung« empfunden wurde, weitgehende Anerkennung im ganzen Volk.

Eben dies machte die Frage der deutschen Farben nach dem Zusammenbruch der Monarchie 1918 schwierig. Schon in der Weimarer Nationalversammlung brach der verheerende Flaggenstreit aus, der die Republik während der gesamten Periode von 1918 bis 1933 durchtobte und der verhinderte, dass die junge deutsche Demokratie zu einem von allen Bürgern bejahten Symbol fand. Während die Sozialdemokratie und Teile des liberalen Bürgertums die Wiederbelebung von Schwarz-Rot-Gold befürworteten und sich in der Vollversammlung am 3.Juli 1919 mit deren Erklärung zu Reichsfarben durchsetzten, hielt eine starke Minderheit aus Teilen der Demokraten, den Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei weiterhin zu Schwarz-Weiß-Rot, deren Abschaffung nach verlorenem Krieg sie als würdelos empfanden. Die Kommunisten forderten die Reichsfarbe Rot.

So kam es zu einem niemanden befriedigenden Kompromiss: Während Schwarz-Rot-Gold als Reichsfarben und damit offiziell als Nationalflagge galten, wurde SchwarzWeiß-Rot als Handelsflagge beibehalten, wobei ein kleines schwarz-rot-goldenes Feld in deren Obereck gesetzt werden sollte, was die Anhänger von Schwarz-Weiß-Rot jedoch oft unterließen. Die innere Zerrissenheit der Weimarer Republik offenbarte sich in dem einmaligen Sachverhalt, dass ein Staat de facto zwei - und überdies einander bekämpfende - Nationalflaggen besaß. Auf zahllosen Demonstrationen, Umzügen, Kundgebungen, mit symbolpublizistischen Aktionen wie Niederreißen der gegnerischen Farben, zogen die Anhänger von Schwarz -Rot-Gold und Schwarz-Weiß-Rot gegeneinander zu Felde, wobei die Schwarz-Weiß-Roten in der Summe aggressiver vorgingen als die in die Verteidigung gedrängten Verfechter von Schwarz-Rot-Gold.

Am 1 1.i12. \Mai 1926 stürzte sogar eine Reichsregierung nach einem missglückten Kompromissversuch des Reichskanzlers Luther (der vorsah, dass diplomatische Vertretungen im Ausland beide Flaggen nebeneinander hissen sollten), über die Flaggenfrage. Erst Hitler »löste« sie nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933, als er Schwarz-Rot-Gold sofort abschaffen ließ und die Hakenkreuzflagge der NSDAP zur Reichsflagge erhob (neben der er mit Rücksicht auf den Reichspräsidenten von Hindenburg und auf die Deutschnationalen Schwarz-Weiß-Rot während einer Übergangsfrist bis 1935 duldete).

Nach dem Untergang des Dritten Reiches war es für den Parlamentarischen Rat, der am 1. September 1948 berufen wurde und im Mai 1949 abschließend über Farben und Flagge beriet, nahezu selbstverständlich, dass die Bundesrepublik Deutschland die Farben der ersten deutschen Republik wiederaufnehmen würde. Man debattierte lediglich über Gestaltung und Anordnung. So befürwortete Adenauer zeitweilig eine Kreuzflagge in Anlehnung an einen von den Widerstandskämpfern des 20.Juli 1944 vorgesehenen Flaggenentwurf. Doch entschied sich der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 bei nur einer Gegenstimme für die Wiederannahme der unveränderten schwarz-rot-goldenen Flagge der Weimarer Republik. Sie wurde in Artikel 22 des am 23. Mai 1949 verkündeten Grundgesetzes verankert: »Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.« In der Praxis wird das Gold durch Gelb vertreten, entsprechend der heraldischen Farbenregel, nach der Gold und Gelb gleichwertig und gleichbedeutend sind.

Auch die DDR nahm gemäß einem Vorschlag des »Dritten Volkskongresses« vom 30. Mai 1949 Schwarz-Rot-Gold als Flaggenfarben an. Dies blieben sie auch, als die DDR, um ihre Eigenstaatlichkeit zu betonen und sich von der Bundesrepublik noch deutlicher zu unterscheiden, am 1. Oktober 1959 das Hammer- und Zirkel-Emblem in die Flagge einfügte, das mit der Wiederherstellung der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 fortfiel.

Schwarz-Rot-Gold sind mithin gesamtdeutsche Farben geblieben, so wie sie es von Anbeginn waren. Für das deutsche Volk verkörperten sie stets, 1818 wie 1848 und 1989, die Hoffnung auf Einheit in Freiheit, die durch die Wiedervereinigung 1990 Wirklichkeit wurde.

Quelle:
Dr. Arnold Rabbow
http://www.peter-marquardt.de/wappen/bundesrepublik-deutschland.html



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